top of page

COLLABORATIVE LAW

_D8D1260Q.jpg

Collaborative Law – auch kollaboratives Verhandlungsverfahren genannt – ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung, in dem sich alle Beteiligten verpflichten, eine tragfähige, faire und zukunftsorientierte Lösung – ohne gerichtlicher Auseinandersetzung – zu erarbeiten. 


Im Unterschied zur Mediation wird jede Partei von einer speziell ausgebildeten Anwältin oder einem Anwalt vertreten bzw begleitet. Alle Beteiligten verpflichten sich vertraglich zur offenen Kommunikation, zur Transparenz und dazu, auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten. Statt Konfrontation steht Kooperation im Fokus. 


Der große Vorteil: Die Beteiligten behalten die Kontrolle über den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens. Lösungen werden im Dialog erarbeitet – individuell, respektvoll und mit Blick auf die Zukunft. Dies fördert nicht nur nachhaltige Ergebnisse, sondern schützt auch persönliche Beziehungen.


Als ausgebildete Collaborative Lawyer begleite ich Mandanten engagiert und professionell durch dieses Verfahren – mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Interessen meiner Mandanten wirklich gerecht wird. 

bottom of page